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Feuerwehrleute gesucht

Aufgrund von Wegzügen und altersbedingten Austritten braucht der WVO alljährlich durchschnittlich 5-10 neue Feuerwehrangehörige, um die kantonale Grössenvorgabe von 103 Personen halten zu können.

 

Hydroschild

Deshalb führt der WVO jeweils im November und Dezember einen Informationsabend für interessierte Bürgerinnen und Bürger durch. Sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner der drei Verbandsgemeinden, die im Folgejahr 23 Jahre alt werden, sowie die Neuzuzüger und Neuzuzügerinnen im Alter zwischen 23 und 42 Jahren werden persönlich eingeladen, an dieser Informationsveranstaltung teilzunehmen.

Es wird den Anwesenden die Möglichkeit geboten, die Feuerwehr näher kennen zu lernen, bevor sie sich entscheiden, ob sie aktiv Dienst leisten oder Feuerwehrersatzabgabe bezahlen möchten.

Obwohl man erst ab dem Alter von 23 Jahren feuerwehrpflichtig ist, kann man schon ab 18 Jahren bei uns im WVO aktiv mitmachen. Bei Interesse bitte Kontakt mit dem Kommandanten aufnehmen oder an der Informationsveranstaltung teilnehmen.

 

Der nächsten Informationsabende finden am
Donnerstag, 01. November 2012 um 20.00 Uhr
Montag, 26. November 2012 um 20.00 Uhr
im Feuerwehrmagazin Beringen (Zelgstrasse 8) statt.

 

Neuzuzüger und Neuzuzügerinnen, welche bereits in einer anderen Gemeinde Feuerwehrdienst geleistet haben, können sich auch während des Jahres direkt mit uns über das Kontaktformular in Verbindung setzen und dann ausserordentlich der Feuerwehr beitreten.

 

Ausbildung
Die Ausbildung beginnt mit einem zweitägigen kantonalen Kurs (Grundausbildung Soldat), gefolgt von einem dreitägigen Kurs (Grundausbildung Soldat Ersteinsatzformation). Dort werden die Teilnehmer in die Grundlagen des Feuerwehrhandwerks eingeführt.
Danach erfolgt die Festigung des im Kurs Erlernten und die Ausbildung an den schweren Geräten innerhalb des Ausbildungszuges in unserer Feuerwehr. Gemäss Übungsplan werden acht Übungen plus die Hauptübung, verteilt auf das Jahr durchgeführt.
Jetzt muss man sich für eine Formation entscheiden, bei der man künftig mitmachen will. Es stehen folgende Formationen zur Auswahl: Ersteinsatzformation (Atemschutz), Führungsunterstützung, Unterstützung, Verkehrsdienst, Feuerwehrsanität und Elektriker. Je nach gewählter Richtung  folgen dann noch spezifische Ausbildungen, ebenfalls kann der Führerschein C1 zum Führen von schweren Feuerwehrmotorwagen erworben werden.

 

Feuerwehrpflicht
Die Einwohner der drei Verbandsgemeinden Beringen, Löhningen und Guntmadingen sind feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrdienstpflicht beginnt am 1. Januar desjenigen Jahres, in welchem das 23. Altersjahr vollendet wird und endet am 31. Dezember desjenigen Jahres, in welchem das 45. Altersjahr vollendet wird. Die Dienstpflicht wird erfüllt durch aktiven Dienst im WVO, aktiven Dienst in einer anerkannten Betriebsfeuerwehr, Tätigkeit in einer Rettungsorganisation, welche mit dem WVO eine Leistungsvereinbarung hat oder durch Leistung einer jährlich zu entrichtenden Ersatzabgabe.

 

Befreiung
Von jeglicher Dienstpflicht und Ersatzabgabe sind befreit:

  • Personen, die mit einem Angehörigen der Feuerwehr verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben;
  • Verheiratete und Personen in eingetragener Partnerschaft, deren Ehepartner oder Ehepartnerin bzw. Partner oder Partnerin gemäss dem oberen Absatz die Dienstpflicht erfüllt;
  • werdende Mütter und allein erziehende Personen, die Kinder bis zum vollendeten 12. Altersjahr betreuen;
  • Präsident und Mitglieder des Gemeinderates sowie Gemeindeschreiber;
  • Personen, deren in ungetrennter Ehe lebender Ehegatte oder Ehegattin bei vollendeter Dienstpflicht, mindestens 15 Jahre aktiven Feuerwehrdienst im WVO oder in einer anerkannten Feuerwehr nachweisbar geleistet hat;
  • Personen, deren eingetragener Partner bei vollendeter Dienstpflicht, mindestens 15 Jahre aktiven Feuerwehrdienst im WVO oder in einer anerkannten Feuerwehr nachweisbar geleistet hat;
  • die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung dienstuntauglichen Personen, welche eine Invalidenrente beziehen;
  • wer wegen Unfall oder Krankheit bei der Feuerwehr dienstunfähig geworden ist.


Von der aktiven Dienstpflicht sind befreit:

  • Mitglieder des Regierungsrates;
  • Geistliche, Ärzte, Apotheker;
  • die aus gesundheitlichen Gründen für den aktiven Feuerwehrdienst untauglichen Personen