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Organisation

Der Wehrdienstverband Oberklettgau ist als Milizfeuerwehr organisiert. Dies bedeutet, dass die Angehörigen der Feuerwehr (AdF) den Feuerwehrdienst in ihrer Freizeit leisten. Durch das Ausbildungskonzept, die straff organisierten Übungen und die hohe Motivation der AdF ist das Milizsystem aber kein Nachteil gegenüber einer Berufsfeuerwehr.

 

Verbandskommission

Als Verbandsfeuerwehr der drei Gemeinden Beringen, Löhningen und Guntmadingen untersteht der WVO der Verbandskommission, als oberstes politisches Organ. Die Verbandskommission besteht aus sechs Personen, davon jeweils zwei Gemeinderäte aus jeder Verbandsgemeinde mit je einer Stimme, dem Feuerwehr-Kommandanten mit beratender Funktion aber ohne Stimmrecht und dem Schriftführer, ebenfalls ohne Stimmrecht.

Sie hat folgende Aufgaben:

  • Aufsicht über die gesamte Geschäftsführung des Verbandes
  • Genehmigung des Voranschlages
  • Genehmigung der Rechnung
  • Bewilligungen erteilen wenn die Befugnisse der Feuerwehrkommission überstiegen werden
  • die Wahl des Kommandanten und seines Stellvertreters
  • die Wahl des Rechnungsführers.

Die Verbandskommission wird zwei Mal im Jahr ihre Mitglieder zur Sitzung einladen.

 

Feuerwehrkommission

Die Feuerwehrkommission, bestehend aus je einem Gemeinderats-Mitglied der Verbandsgemeinde, dem Kommandanten und seinem Stellvertreter sowie dem Mannschaftsvertreter (alle mit Stimmrecht) und dem Aktuar ohne Stimmrecht, hat die Aufgabe, alle Feuerwehrangelegenheiten zu regeln, soweit sie nicht durch Gesetz, Verordnung oder Verbandsordnung einem anderen Organ zugewiesen sind. Sie vollzieht die Beschlüsse der Verbandskommission sowie der zuständigen Gemeindeorgane. Insbesondere ernennt sie die Offiziere, die verantwortliche Person für die Alarmierung sowie die Unteroffiziere mit speziellen Aufgaben auf Vorschlag des Kommandanten.

Der Feuerwehrkommission steht die folgende Finanzkompetenz zu:

  • Einmalige nicht budgetierte Ausgaben von CHF 3‘000.00 im Einzelfall, insgesamt aber höchstens CHF 5‘000.00 pro Jahr
  • Bei jährlich wiederkehrenden Ausgaben bis CHF 1‘000.00 im Einzelfall, insgesamt höchstens CHF 2‘000.00 pro Jahr.

Die Feuerwehrkommission wird drei Mal im Jahr ihre Mitglieder zur Sitzung einladen.